Verstorbener Organisator oder Spendenbegünstigter eines Spendenaufrufs
Im traurigen Fall, dass der Organisator oder Spendenbegünstigte eines GoFundMe-Spendenaufrufs verstorben ist, können wir dir helfen. Wir wissen, dass dies eine schwierige Zeit ist, und wir möchten den Änderungsvorgang so einfach wie möglich halten.
Wir können den Spendenaufruf auf eine andere Person übertragen, sie beenden oder auch alle Spenden zurückerstatten. Zur Durchführung dieser Änderungen benötigt der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter des verstorbenen Organisators oder der Nachlassverwalter des Spendenbegünstigten die folgenden Dokumente:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Ein klares Foto des gültigen Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses des Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters auf einem Blatt Papier, auf dem das heutige Datum vermerkt ist.
- Nachruf oder Sterbeurkunde: Eine Kopie des Nachrufs oder der Sterbeurkunde des verstorbenen Organisators oder Spendenbegünstigten.
- Testament oder rechtlicher Nachweis: Eine Kopie des Testaments des verstorbenen Organisators bzw. des Spendenbegünstigten oder einen anderen rechtlichen Nachweis zur Bestellung als Testamentsvollstrecker.
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Übertragung des Spendenaufrufs und der Gelder an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter
Der Spendenaufruf und die Gelder können auf den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter des verstorbenen Organisators oder des Spendenbegünstigten übertragen werden. Die Übertragung des Spendenaufruf erlaubt dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, den Spendenaufruf zu verwalten, einschließlich dem Veröffentlichen von Updates zum Spendenaufruf. Ferner kann dieser prüfen, ob der ursprüngliche Organisator als Empfänger der Gelder aufgeführt ist, um die Banküberweisungen zum Erhalt der Gelder einzurichten.
Dies ist eine gute Option, wenn der Spendenaufruf fortgesetzt wird und vom ursprünglichen Organisator keine Überweisungen eingerichtet wurden.
Beendigung des Spendenaufrufs und Überweisung der Gelder auf das Konto des verstorbenen Organisators oder des Spendenbegünstigten
Wenn der Spendenaufruf beendet wird, können keine Spenden mehr angenommen werden und der Account wird im Namen des ursprünglichen Organisators weitergeführt. Wenn Überweisungen eingerichtet und geprüft wurden, werden alle verbleibenden Gelder auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen. Wenn der ursprüngliche Organisator als Spendengeldempfänger aufgeführt war, kann der Nachlassverwalter oder Verwalter mit der Bank des ursprünglichen Organisators zusammenarbeiten, um die Gelder zu verwalten.
Spendenaufruf beenden und die Spenden zurückerstatten
Die Entscheidung, den Spendenaufruf zu beenden und alle noch nicht überwiesenen Gelder zurückzuerstatten, kann vom Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter getroffen werden. Eine Rückerstattung an die Spender bietet sich an, wenn die Spendengelder nicht mehr für den/die im Spendenaufruf angegebenen Zweck(e) benötigt werden.
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