GoFundMe-Wahlkampagnen dürfen nur von Organisationen erstellt und geleitet werden, die in einem der folgenden Länder eingetragen sind. Bitte beachte, dass es in der Verantwortung des Kampagnenerstellers liegt, dass alle geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Klicke in der unten stehenden Tabelle auf dein Land, um dich über die dort geltenden Regelungen zu informieren:
Australien | Luxemburg | ||
Österreich | Niederlande | ||
Belgien | Norwegen | ||
Kanada | Portugal | ||
Dänemark | Spanien | ||
Finnland | Schweden | ||
Frankreich | Schweiz | ||
Deutschland | Vereinigtes Königreich | ||
Irland | Vereinigte Staaten | ||
Italien |
Wir möchten dich nochmals darauf hinweisen, dass du dein Einverständnis gibst, die Dienste von GoFundMe nicht zum Zwecke der direkten oder indirekten Unterstützung von Wahlkampagnen zu nutzen, die nicht durch eine im entsprechenden unterstützten Land registrierte Organisation geleitet werden. Hier findest du unsere Nutzungsbedingungen.
Falls du alle oben genannten Voraussetzungen erfüllst, steht deiner Kampagne nichts mehr im Wege! Jetzt musst du nur noch sicherstellen, dass deine Kampagnengeschichte alle relevanten Informationen enthält, damit die Auszahlung deiner Spenden nicht ausgesetzt wird, und dass du außerdem innerhalb von 30 Tagen die Einstellungen für die Auszahlung deiner Spenden an deine Organisation festlegst.